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Patienteninformation
Liebe Patientinnen und Patienten,
Bitte beachten Sie, dass bei einer Rezeptbestellung oder der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) die Gesundheitskarte im jeweiligen Quartal zuerst in unserer Praxis eingelesen worden sein muss.
Nur dann kann die elektronische Übermittlung erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeinschaftspraxis Neuenkirchen